VISAKATEGORIEN DER REPUBLIK ANGOLA, ALLGEMEINE INFORMATIONEN, VORAUSSETZUNGEN UND ANTRAGSFORMULARE FÜR INHABER NORMALER REISEPÄSSE Zum Öffnen der Visaformulare brauchen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können. ____________________________________________________________________________________ |
WICHTIGE HINWEISE:
UNVOLLSTÄNDIGE VISAANTRÄGE KÖNNEN NICHT BEARBEITET WERDEN.
DIE KONSULARABTEILUNG BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN UND/ODER DOKUMENTE ZU FORDERN.
TOURISMUSVISUM - Tourismus; kulturelle, sportliche oder freizeitliche Aktivitäten.
FLUGTRANSITVISUM - Zwischenlandung in Angola.
KURZFRISTIGES VISUM - Dringende Einreise, medizinische Notfälle oder Todesfälle, Einreise für Seeleuten und technisches Personal des Ölsektors.
REISEVISUM - Familienbesuch; geschäftliche Kontakte.
ARBEITSVISUM - Vorübergehende bezahlte Erwerbstätigkeit bei öffentlichen oder privaten Unternehmen.
NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG (Erstantrag) - Niederlassung in Angola.
TEMPORÄRES AUFENTHALTSVISUM - Humanitäre Gründe, humanitäre Mission für eine religiöse Organisation, Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten, Begleitung des Inhabers eines Studien-, Privilegierten-, Arbeitsvisums oder des Visums für medizinische Behandlung, Angehöriger des Inhabers einer gültigen Niederlassungs-bewilligung oder Ehegatte eines angolanischen Staatsbürgers.
PRIVILEGIERTES VISUM - Abwicklung einer Investition, die im Rahmen des angolanischen Gesetzes für Privatinvestitionen genehmigt wurde.
STUDIENVISUM - Schulbesuch, Studium an öffentlichen oder privaten Lehranstalten zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation, Absolvierung einer Lehre/eines Praktikums bei öffentlichen oder privaten Unternehmen.
VISUM FÜR MEDIZINISCHE BEHANDLUNG - Medizinische Behandlung bei einer öffentlichen oder privaten Krankenanstalt.
VISAKATEGORIE ZWECK DER REISE/DES AUFENTHALTES ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND ANTRAGSFORMULARE VORAUSSETZUNGENTOURISMUSVISUM Tourismus
Kulturelle, sportliche oder freizeitliche Aktivitäten
Gültigkeit: Die Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: 1 bis mehrmalige
Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage.
Verlängerung: 1mal.
Bearbeitungsgebühr: EUR 90,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage.
Das Touristenvisum berechtigt weder zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit noch zum Daueraufenthalt in Angola.
ANTRAGSFORMULAR: bitte klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier.
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben im Englischen oder Portugiesischen, mit detaillierter Reiseroute
- 1 Antragsformular (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
- 1 Passbild, nicht älter als 6 Monate
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische vorlegt werden. Sollte der Wohnsitznachweis schon bei einer früheren Antragsstellung vorgelegt worden sein, ist die Vorlage eines neuen Dokuments nur bei Wohnsitzänderung notwendig.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungs-berechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier!
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate, Lohnzettel der letzten 3 Monate (entfällt bei Einladungen von Firmen oder Institutionen welche eine Verpflichtungserklärung für Ausgaben während des Aufenthaltes und Kosten einer eventuellen Repatrieerung beinhalten)
- Nachweis der Unterkunft
- unverbindliche Flugreservierung (Rück- oder Weiterflug, sowie Visum für die weitere Destination)
FLUGTRANSITVISUM Zwischenlandung in Angola
Gültigkeit: Die Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: 1 oder 2
Dauer des Aufenthaltes: 5 Tage
Nicht verlängerbar!
Bearbeitungsgebühr: EUR 90,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage.
Das Flugtransitvisum darf ausnahmsweise von den Grenzposten an den Reisenden ausgestellt werden.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben im Englischen oder Portugiesischen, mit detaillierter Reiseroute
- 1 Antragsformular (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
- 1 Passbild, nicht älter als 6 Monate
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische vorlegt werden. Sollte der Wohnsitznachweis schon bei einer früheren Antragsstellung vorgelegt worden sein, ist die Vorlage eines neuen Dokuments nur bei Wohnsitzänderung notwendig.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungs-berechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier!
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate, Lohnzettel
- Nachweis der Unterkunft
- Visum und Flugticket für das Folgeland/Zielland.
KURZFRISTIGES VISUM Dringende Einreise, medizinische Notfälle oder Todesfälle Gültigkeit: Die Einreise muss binnen 7 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: 1.
Dauer des Aufenthaltes: 7 Tage.
Verlängerung: 1mal.
Bearbeitungsgebühr: EUR 90,00 (Vorauszahlung - Seeleute/Technisches Personal im Ölsektor können das Visum in Bar bei der Abholung bezahlen).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: 2-3 Werktage.
Das kurzfristige Visum berechtigt weder zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit noch zum Daueraufenthalt in Angola.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
SEELEUTE/TECHNISCHES PERSONAL DES ÖLSEKTORS bitte hier klicken!
- Antragsschreiben im Portugiesischen oder Englischen , mit detaillierter Information über den Zweck der Reise und Aufenthaltsdauer
- 1 Antragsformular (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
- 1 Passbild, nicht älter als 6 Monate
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische vorlegt werden. Sollte der Wohnsitznachweis schon bei einer früheren Antragsstellung vorgelegt worden sein, ist die Vorlage eines neuen Dokuments nur bei Wohnsitzänderung notwendig.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier!
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate (entfällt bei Einladungen von Firmen oder Institutionen welche eine Verpflichtungserklärung für Ausgaben während des Aufenthaltes und Kosten einer eventuellen Repatrieerung beinhalten)
- Nachweis der Unterkunft
- unverbindliche Flugreservierung (Rück- oder Weiterflug) sowie Visum für die weitere Destination
- Einlagundsschreiben von Privatpersonen müssen notariell und vom angolanisschen Außenministerium beglaubigt werden und mit Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Einladenden vorgelegt werden
REISEVISUM Familienbesuch
Geschäftliche Kontakte
Gültigkeit: Die Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: 1.
Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage.
Verlängerung: 2mal.
Bearbeitungsgebühr: EUR 90,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage.
Das Reisevisum berechtigt weder zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit noch zum Daueraufenthalt in Angola.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben (für Geschäftsreisen: Antragsschreiben der Firma des Antragsstellers) im Englischen oder Portugiesischen, mit detaillierter Information über den Zweck der Reise, Aufenthaltsdauer und Verpflichtungserklärung für alle Kosten während des Aufenhaltes und eventuelle Notwendigkeit einer Repatriierung
- 1 Antragsformular
- 1 Passbild, nicht älter als 6 Monate
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische vorlegt werden. Sollte der Wohnsitznachweis schon bei einer früheren Antragsstellung vorgelegt worden sein, ist die Vorlage eines neuen Dokuments nur bei Wohnsitzänderung notwendig.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate (entfällt bei Einladungen von Firmen oder Institutionen welche eine Verpflichtungserklärung für Ausgaben während des Aufenthaltes und Kosten einer eventuellen Repatrieerung beinhalten)
- Nachweis oder Urkunde über das Verwandschaftsverhältnis zum Inhaber einer gültigen Niederlassungsbewilligung oder zu einem angolanischen Staatsbürger (Geburts- oder Heiratsurkunde,). Urkunden aus Angola müssen notariell und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt werden)Dokumente in kroatischer oder slowenischer Sprache müssen ins Portugiesische übersetzt werden.
- Einladungsschreiben einer angolanischen öffentlichen Institution, angolanischen privaten Firma oder ausländischen Firma mit Sitz in Angola. Firmen im Ölsektor: das Einladunsschreiben muss vom angolanischen Ölministerium (Gabinete dos Recursos Humanos - Ministério dos Petróleos) zertifiziert werden.
- Kopie des Firmenbuchauszuges der einladenden privaten Firma mit Sitz in Angola
- Einlagundsschreiben von Privatpersonen müssen notariell und vom angolanisschen Außenministerium beglaubigt werden und mit Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Einladenden vorgelegt werden).
- Das Einladungsschreiben soll direkt aus Angola per Fax an die Botschaft (+43 1 7187486) geschickt werden.
- unverbindliche Flugreservierung (Rück- oder Weiterflug) sowie Visum für die weitere Destination
- Nachweis der Unterkunft (Reservierungs-bestätigung oder Information über die Unterkunft im Einladungsschreiben und Antragsformular)
ARBEITSVISUM Vorübergehende bezahlte Erwerbstätigkeit bei öffentlichen oder privaten Unternehmen
Gültigkeit: Die erste Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: Mehrmalige
Dauer des Aufenthaltes: bis zur Beendigung des Arbeits-verhältnisses laut Arbeitsvertrag
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird. .
Bearbeitungsdauer: auf Anfrage.
Das Arbeitsvisum berechtigt ihren Inhaber nur zur Ausübung der Tätigkeit, für die die Antragsstellung erfolgte und ausschließlich für die antragsstellende Organisation.
Das Arbeitsvisum berechtigt nicht zum Daueraufenthalt in Angola.
Der/Die Begleiter des Antragsstellers eines Arbeitsvisums soll/en ein temporäres Aufenthaltsvisum beantragen.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums, für eine Erwerbstätigkeit im Öl- und Minensektor: hier klicken
Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums, für eine Erwerbstätigkeit in anderen Sektoren: hier klicken
Bitte lesen Sie den obigen wichtigen Hinweis zu fremdsprachlichen Dokumenten!
NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG (Erstantrag) Niederlassung in Angola
Gültigkeit: Die erste Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: mehrmalige.
Dauer des Aufenthaltes: 120 Tage .
Verlängerbar bis zur Entscheidung über die Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: auf Anfrage.
Die Niederlassungsbewilligung berechtigt zur Erwerbstätigkeit.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
WICHTIGER HINWEIS! Für alle Dokumente in Fremdsprachen (ausgenommen Reisepass und internationales Impfzertifikat, Flug- und Hotelreservierung) ist eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen, die auch von den österreichischen Behörden (Landesgerichten und Aussenministerium-Legalisierungsbüro in Österreich) oder dergleichen in Kroatien und Slowenien (Notar und Außenministerien) beglaubigt werden müssen. Bitte beantragen Sie eine normale Beglaubigung, keine Apostille! Anschließend, müssen die Dokumente von der Konsularabteilung beglaubigt werden (Informationen: bitte klicken Sie hier).
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben an die diplomatische Mission mit Begründung für die Niederlassung in Angola
- 1 Antragsformular
- 1Passbild
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”) Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische beigelegt werden.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier!
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate oder Verpflichtungserklärung
- Deklaration, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. MUSTERTEXT: klicken Sie hier
- Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis inklusive Blutbefunde mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten)
TEMPORÄRES AUFENTHALTSVISUM Humanitäre Gründe
Humanitäre Mission für eine religiöse Organisation
Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten
Begleitung des Inhabers eines Studien-, Privilegierten-, Arbeitsvisums oder des Visums für medizinische Behandlung
Angehöriger des Inhabers einer gültigen Niederlassungs-bewilligung oder Ehegatte eines angolanischen Staatsbürgers
Gültigkeit: Die erste Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: mehrmalige.
Dauer des Aufenthaltes: 365 Tage.
Verlängerbar bis zum Ende des Einsatzes.
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: auf Anfrage.
Das temporäre Aufenthaltsvisum berechtigt nicht zum Daueraufenthalt in Angola.
Falls der Antragssteller den Inhaber eines anderen Visums begleitet, darf die Gültigkeit des befristeten temporären Aufenthaltsvisums nicht die Gültigkeit des Visums der zu begleitenden Person überschreiten.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
WICHTIGER HINWEIS! Für alle Dokumente in Fremdsprachen (ausgenommen Reisepass und internationales Impfzertifikat, Flug- und Hotelreservierung) ist eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen, die auch von den österreichischen Behörden (Landesgerichten und Aussenministerium-Legalisierungsbüro in Österreich) oder dergleichen in Kroatien und Slowenien (Notar und Außenministerien) beglaubigt werden müssen. Bitte beantragen Sie eine normale Beglaubigung, keine Apostille! Anschließend, müssen die Dokumente von der Konsularabteilung beglaubigt werden (Informationen: bitte klicken Sie hier).
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben an die diplomatische Mission mit Begründung für den temporären Aufenthalt in Angola
- 1 Antragsformular
- 1Passbild
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”) Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische beigelegt werden.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate oder Verpflichtungserklärung
- Deklaration, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. MUSTERTEXT: klicken Sie hier
- Deklaration zum Nachweis des Reisezwecks
- Wenn Begleiter des Inhabers eines Studien-, Privilegierten-, Arbeitsvisums oder des Visums für medizinische Behandlung: Nachweis oder Urkunde über das Verwandschaftsverhältnis zum Inhabers einer gültigen Niederlassungsbewilligung oder zu einem angolanischen Staatsbürger (Original mit der Portugiesischen Übersetzung, beglaubigt durch das Außenministerium des ausstellenden Landes)
- Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis inklusive Blutbefunde mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten
PRIVILEGIERTES VISUM Abwicklung einer Investition, die im Rahmen des angolanischen Gesetzes für Privatinvestitionen genehmigt wurde Gültigkeit: Die erste Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: Mehrmalige.
Dauer des Aufenthaltes: 2 Jahre.
Verlängerbar für weitere 2 Jahre.
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: nach Anfrage.
Das privilegierte Visum berechtigt zur Beantragung einer Niederlassungs-bewilligung.
Das privilegierte Visum kann in Angola ausgestellt werden.
Die Begleiter des Inhabers des privilegierten Visums müssen ein temporäres Aufenthaltsvisum beantragen.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
WICHTIGER HINWEIS! Für alle Dokumente in Fremdsprachen (ausgenommen Reisepass und internationales Impfzertifikat, Flug- und Hotelreservierung) ist eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen, die auch von den österreichischen Behörden (Landesgerichten und Aussenministerium-Legalisierungsbüro in Österreich) oder dergleichen in Kroatien und Slowenien (Notar und Außenministerien) beglaubigt werden müssen. Bitte beantragen Sie eine normale Beglaubigung, keine Apostille! Anschließend, müssen die Dokumente von der Konsularabteilung beglaubigt werden (Informationen: bitte klicken Sie hier).
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben an die diplomatische Mission
- 1 Antragsformular
- 1Passbild
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”) Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische beigelegt werden.
- Deklaration, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. MUSTERTEXT: klicken Sie hier
- Bestätigung der Behörde, welche die Investition genehmigt hat (Original beglaubigt durch das angolanische Außenministerium).
- Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis inklusive Blutbefunde mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten.
STUDIENVISUM Schulbesuch
Studium an öffentlichen oder privaten Lehranstalten zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation
Absolvierung einer Lehre/eines Praktikums bei öffentlichen oder privaten Unternehmen
Gültigkeit: Die erste Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: Mehrmalige.
Dauer des Aufenthaltes: 1 Jahr.
Verlängerbar bis zur Beendingung des Studiums/der Lehre/des Praktikums.
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: auf Anfrage.
Berechtigt zur bezahlten Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Praktikums.
- Berechtigt nicht zum Daueraufenthalt in Angola.
Die Begleiter des Inhabers des Studienvisums müssen ein temporäres Aufenthaltsvisum beantragen.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
WICHTIGER HINWEIS! Für alle Dokumente in Fremdsprachen (ausgenommen Reisepass und internationales Impfzertifikat, Flug- und Hotelreservierung) ist eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen, die auch von den österreichischen Behörden (Landesgerichten und Aussenministerium-Legalisierungsbüro in Österreich) oder dergleichen in Kroatien und Slowenien (Notar und Außenministerien) beglaubigt werden müssen. Bitte beantragen Sie eine normale Beglaubigung, keine Apostille! Anschließend, müssen die Dokumente von der Konsularabteilung beglaubigt werden (Informationen: bitte klicken Sie hier).
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
Antragsschreiben an die diplomatische Mission
- 1 Antragsformular
- 1Passbild
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”) Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische beigelegt werden.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier!
- Zulassung an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Lehranstalt zum Schulbesuch oder Erwerb einer beruflichen Qualifikation (Original, von den angolanischen Unterrichts- und Außenministerium beglaubigt) ODER
- Bestätigung der zuständigen universitären Institution über die Annerkenung des wissenschaftliches Wertes der Dissertation (Original, von den angolanischen Unterrichts- und Außenministerium beglaubigt) ODER
- Praktikums- Programm und Vertrag (Original, von den angolanischen Unterrichts- und Außenministerium beglaubigt).
- Programm oder Vertrag für die Lehre/das Praktikum.
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate oder Verpflichtungserklärung; Stipendiaten: Stipendiumbescheid
- Deklaration, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. MUSTERTEXT: klicken Sie hier
- Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis inklusive Blutbefunde mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten.
VISUM FÜR MEDIZINISCHE BEHANDLUNG Medizinische Behandlung bei einer öffentlichen oder privaten Krankenanstalt Gültigkeit: Die erste Einreise muss binnen 60 Tage ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Zahl der Einreisen: Mehrmalige.
Dauer des Aufenthaltes: 180 Tage.
Bei begründeten Fällen, verlängerbar bis zum Ende der Behandlung.
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00 (Vorauszahlung).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines abgelehnten Visumantrags oder wenn die Reise nicht stattfindet, die Bearbeitungsgebühr NICHT rückerstattet wird.
Bearbeitungsdauer: auf Anfrage
Das Visum für medizinische Behandlung berechtigt weder zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit noch zum Daueraufenthalt in Angola.
Die Begleiter des Inhabers des Visums für medizinische Behandlung müssen ein temporäres Aufenthaltsvisum beantragen.
ANTRAGSFORMULAR: Klicken Sie hier (unbedingt EINSEITIG ausdrucken!)
INFORMATION ZUR VORAUSZAHLUNG DER VISAGEBÜHR: bitte klicken Sie hier
WICHTIGER HINWEIS! Für alle Dokumente in Fremdsprachen (ausgenommen Reisepass und internationales Impfzertifikat, Flug- und Hotelreservierung) ist eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen, die auch von den österreichischen Behörden (Landesgerichten und Aussenministerium-Legalisierungsbüro in Österreich) oder dergleichen in Kroatien und Slowenien (Notar und Außenministerien) beglaubigt werden müssen. Bitte beantragen Sie eine normale Beglaubigung, keine Apostille! Anschließend, müssen die Dokumente von der Konsularabteilung beglaubigt werden (Informationen: bitte klicken Sie hier).
ZUR ANTRAGSSTELLUNG: bitte hier klicken.
- Antragsschreiben an die diplomatische Mission mit Begründung für die medizinische Behandlung in Angola
- 1 Antragsformular
- 1Passbild
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Kopien der Hauptseiten des Reisepasses, sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen
- Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”) Beglaubigung des jeweilligen Aussenministeriums nicht notwendig! Für die Dokumente aus Kroatien und Slowenien muss eine beeidete Übersetzung ins Portugiesische beigelegt werden.
- alleinreisende Minderjährige oder in Begleitung eines Dritten: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. MUSTERTEXT: Klicken Sie hier
- Wenn zwischen dem Land des Antragsstellers und der Republik Angola kein Sozialversicherungsabkommen existiert, muss ein Arztbrief der Krankenanstalt, wo die Behandlung stattfindet und ebenfalls ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD 200/Tag) in der Form eines Bankauszuges der letzten 6 Monate und über die Unterkunft vorgelegt werden
- Arztbrief des Heimatlandes
- Deklaration, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. MUSTERTEXT: klicken Sie hier
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