VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES ARBEITSVISUMS FÜR EINE ERWERBSTÄTIGKEIT IM ÖL- UND MINENSEKTOR

WICHTIGER HINWEIS! Für alle Dokumente in Fremdsprachen (ausgenommen Reisepass und internationales Impfzertifikat, Flug- und Hotelreservierung) ist eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen, die auch von den österreichischen Behörden (Landesgerichten und Aussenministerium-Legalisierungsbüro in Österreich) oder dergleichen in Kroatien und Slowenien (Notar und Außenministerien) beglaubigt werden müssen. Bitte beantragen Sie eine normale Beglaubigung, keine Apostille! Anschließend, müssen die Dokumente von der Konsularabteilung beglaubigt werden (Informationen: bitte klicken Sie hier).

Zum Öffnen der Formulare brauchen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

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a) Antragsschreiben des künftigen angolanischen Arbeitsgebers an die konsularische Mission der Republik Angola in Österreich, mit Kopie an die angolanische Einwanderungsbehörde "Serviço de Migração e Estrangeiros", mit folgenden Angaben:

- Vor- und Nachname

- Staatsbürgerschaft

- Name der Eltern

- Geburtsdatum

- Reisepass-Nr. und Gültigkeit

- erlernter Beruf und Art der in Angola auszuübenden Tätigkeit

b) Gutachten des zuständigen angolanischen Ministeriums, beglaubigt durch das angolanische Außenministerium

c) Kopie des Firmenbuchauszuges (“Alvará Comercial”) des angolanischen Arbeitgebers und der jeweiligen Ausgabe der Angolanischen Bundesgesetzblatt (“Diário da República”) mit der Bekanntmachung der Gründung der Firma

d) Kopie der Einnahmenerhebungsdokument (“Documento de Arrecadação de Receitas – DAR”) des angolanischen Arbeitgebers

e) 1 Antragsformular maschinell oder in Blockbuchstaben mit schwarzen Tinte ausgefüllt und unterschrieben

f) Kopie des Reisepasses: Hauptseiten und alle Seiten mit Sichtvermerken

g) 1 Passbild

h) Arbeitsvertrag oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

i) Zertifikate, Diplome, Lebenslauf

j) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) ,erteilt durch die zuständige Behörde des Staates, wo der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz hat

k) Kopie des Internationalen Impfzertifikats: Hauptseite mit Daten des Inhabers und Seite mit der Gelbfieberimpfung

l)Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel) , Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”) beglaubigt von dem jeweilligen Aussenministerium

m) Deklaration, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. MUSTERTEXT: klicken Sie hier

n) Gesundheitszeugnis inklusive Blutbefunde mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten).

 

INFORMATIONEN FÜR DEN ANGOLANISCHEN ARBEITGEBER:

1. Für die Ausstellung des Arbeitsvisums ist es notwendig, dass der angolanische Arbeitgeber eine Kaution als Garantie für die eventuelle Repatriierung des Ausländers, sowie Familienmitglieder, hinterlegt.

2. Die Einzahlung der Kaution soll in konvertierbarer Währung erfolgen, und muss dem Vollpreis eines Flugtickets in das Heimatland oder Wohnsitzland des Antragsstellers und seiner Familienmitglieder entsprechen.

3. Unternehmen mit mehr als 100 ausländischen Angestellten können eine kollektive Kaution in der Höhe von USD 50.000,00 hinterlegen. Informationen über diese Art der Kautionshinterlegung erfahren Sie bei der angolanischen Einwanderungsbehörde.

4. Die Kaution muss auf das Konto der angolanischen Einwanderungsbehörde „Serviço de Migração e Estrangeiros“ bei einer angolanischen Bank eingezahlt werden. Angaben und Kontonummer für die Einzahlung der Kaution erfahren Sie bei der angolanischen Einwanderungsbehörde.

5. Das angolanische Innenministerium kann den Arbeitgeber von der Einzahlung der Kaution befreien, wenn der künftige ausländische Arbeitnehmer bei öffentlichen Institutionen oder staatlichen Unternehmen tätig sein wird.

6. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt

7. Die Rückerstattung der Kaution ist nur möglich, wenn diese binnen 30 Tagen ab dem Datum der Ausreise des ausländischen Angestellten schriftlich bei der angolanischen Einwanderungsbehörde beantragt wird. 

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