Ein nationaler Reisepass ist ein Identitätsdokument, das von einer nationalen Regierung ausgestellt wird. Der nationale Reisepass weist nach, dass der Inhaber ein Staatsbürger des jeweiligen Landes ist, und beantragt im Namen des Ausstellungsstaates oder der Regierung die Erlaubnis für die Einreise des Reisepassinhabers in ein anderes Land. Ein Antrag auf Ausstellung eines angolanischen Reisepasses muss persönlich gestellt werden.
Vorzulegende Dokumente:
1. Ein an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola gerichteter Brief mit dem Ersuchen um Ausstellung eines Reisepasses;
2. Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular (in Anwesenheit eines Konsularbeamten);
3. Ein Personaldokument zum Beweis der angolanischen Staatsbürgerschaft (Geburtsurkunde/-registrierung (cédula), Personalausweis oder Reisepass);
4. Kopie des Konsularausweises, der mindestens noch sechs (6) Monate Gültigkeit besitzt.
5. Drei (3) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
6. Ein Zustellungs-, Arbeits- oder Studiennachweis. Wenn das Dokument in Kroatien oder Slowenien ausgestellt wurde, muss diesem eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische, die von einem Notar und vom Außenministerium des entsprechenden Landes beglaubigt wurde, beigelegt werden.
7. Nachweis des Wohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien und Slowenien. Wenn das Dokument in Kroatien oder Slowenien ausgestellt wurde, muss diesem eine offiziellen Übersetzung ins Portugiesische, die vom Außenministerium des entsprechenden Landes beglaubigt wurde, beigelegt werden. Bitte ersuchen Sie um eine Standardauthentifizierung, nicht um eine Apostille;
8. Verantwortlichkeitserklärung der Eltern oder des Obsorgeberechtigten (die Erklärung wird in der Konsularabteilung abgegeben und bedarf einer Konsularbeglaubigung);
9. Gegebenenfalls ein Nachweis der Heiratsregistrierung;
10. Dokumente, die in Kroatien oder Slowenien ausgestellt und von einem Notar als auch vom Außenministerium beglaubigt wurden, bedürfen auch einer Konsularbeglaubigung;
11. Ein Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühren.
WICHTIG: Für die Reisepassausstellung ist es erforderlich, dass der Antragssteller persönlich vorspricht. Im Falle eines Minderjährigen sind dies die (angolanischen) Eltern oder Obsorgeberechtigten. Allen Dokumenten müssen Kopien beigelegt werden.