STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Dokumentenauthentifizierung und -zertifizierung

Damit ein im Ausland ausgestelltes Dokument in Angola rechtlich anerkannt werden kann, muss die Konsularabteilung der Botschaft das Originaldokument (oder eine beglaubigte Kopie) entweder durch Anerkennung der Signatur oder durch Authentifizierung des Dokuments legalisieren. Durch die Anerkennung von Signaturen wird das Dokument im Hinblick auf die Identität and den rechtlichen Status des Unterzeichners bestätigt. Der Notar muss auf dem Dokument eindeutig bestätigen, dass der Unterzeichner (Name in Druckbuchstaben) persönlich anwesend war, um das Dokument in Anwesenheit des Notars zu unterzeichnen. Zusätzlich zur Signatur muss der Notar auch mittels Stempel oder anderweitig seinen Namen und Titel anführen.

Verfahren:

a) Originaldokument, das von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt wurde;
b) Das übersetzte Dokument muss von einem Notar beglaubigt werden;
c) Das übersetzte und von einem Notar beglaubigte Dokument muss vom Außenministerium authentifiziert werden.

Vorzulegende Dokumente:

1. Schreiben des Antragstellers (mit Details zum Dokument, das rechtlich anerkannt werden soll);
2. Originaldokument
3. Dokument, das von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt und von einem Notar sowie dem Außenministerium authentifiziert wurde;
4. Kopien aller Dokumente (Originale und Übersetzungen nach der Authentifizierung durch den Notar und dem Außenministerium);
5. Privaten Dokumente (Urkunden und Diplome, Lebenslauf und medizinische Dokumente) ist eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers beizulegen;
6. Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühren.

WICHTIG:

a) Alle Dokumente, die nicht auf Portugiesisch vorliegen (ausgenommen Reisepässe, internationale Impfbescheinigungen, Nachweis des Fluges und Hotelreservierungen) müssen vorher von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt und von einem Notar sowie dem Außenministerium authentifiziert werden;

b) Allen Dokumente (Originaldokumente und Übersetzungen) müssen Kopien beigelegt werden;
c) Die Konsularabteilung der Botschaft kann nur übersetzte Dokumente authentifizieren. Die Originalunterlagen müssen der Übersetzung beigelegt werden;
d) Wenn die oben angeführten Bedingungen nicht eingehalten werden, wird der Antrag nicht bearbeitet.

 

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