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Konsularische Registrierung

Angolanische Staatsbürger, die sich im Ausland befinden, müssen sich am Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft von Angola registrieren oder anmelden, damit ihnen Dokumente ausgestellt werden können.
Die Registrierung ist ein konsularischer Akt, bei dem die Daten der angolanischen Staatsbürger in die Archive des Konsulats/der Konsularabteilung jenes Landes aufgenommen werden, in dem sie sich niedergelassen haben oder vorläufig aufhalten. Durch die Registrierung wird angolanischen Staatsbürgern der konsularische Schutz gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1963 zuteil. Sie ist zudem Voraussetzung dafür, dass ein angolanischer Staatsbürger die konsularischen Dienste der Botschaft in Anspruch nehmen kann.
Angolanische Staatsbürger (einschließlich Minderjährige), die sich in Österreich, Kroatien oder Slowenien aufhalten, müssen für die konsularische Registrierung persönlich an der Konsularabteilung anwesend sein.

WICHTIG: Die konsularische Registrierung kann nur durchgeführt werden, wenn der Antragsteller angolanischer Staatsbürger ist.

Folgende Dokumente sind vorzulegen: 

1. Ein Personaldokument zum Beweis der angolanischen Staatsbürgerschaft (Geburtsurkunde/-registrierung (cédula), Personalausweis oder Reisepass);
2. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
3. Nachweis des Wohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien und Slowenien. Wenn das Dokument in Kroatien oder Slowenien ausgestellt wurde, muss diesem eine offiziellen Übersetzung ins Portugiesische, die vom Außenministerium des entsprechenden Landes beglaubigt wurde, beigelegt werden. Bitte ersuchen Sie um eine Standardauthentifizierung, nicht um eine Apostille;
4. Ein Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühren.

 

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