Angola hat eine Finanzpolitik, die ausländische Investoren begünstigt. Die Wirtschaft zielt auf reales Wachstum und Geschäftschancen ab, deren Resultate im Hinblick auf Investitionen exellent sind. Da das Land nun ein großes wirtschaftliches Wachstum verzeichnet, zeigen sich mehrere ausländische Unternehmen mit weltweiten Investionen daran interessiert, in Angola zu investieren. Die Bedingungen für private Investitionen in Angola waren unter den besten in Afrika in den Jahren 2005 bis 2010. Für ausländische Unternehmer sieht das Grundgesetz unter anderen Vorteilen auch fünfzehn (15) Jahre Steuerbefreiung vor. Die angolanische Regierung wendet für jene, die im Land investieren wollen, keine bürokratischen Kriterien an, die lange Verzögerungen mit sich bringen. Einige Voraussetzungen sind jedoch vorgeschrieben, von denen sowohl das Land als auch die Investoren profitieren.
Demgemäß sollen die Investoren folgende Anforderungen erfüllen:
a) Die Meldebescheinigung der privaten Investition, mit Beglaubigung der Zollbehörde. Eine Kopie wird gemeinsam mit einer Liste aller Investitionsgegenstände an die Zollbehörde geschickt;
b) Die Registrierung der Geräte, Bauteile und anderem Material, die in das Land gebracht werden sollen, basiert auf dem CIF-Wert (Kosten, Versicherung, Fracht) in ausländischer Währung und dem Äquivalent in nationaler Währung zum Wechselkurs des Ausschiffungstages;
c) Eine sechsjährige Befreiung von den Zollgebühren und anderen Steuern auf Besitz und Geräte, inklusive Schwermaschinen und Technologie ab der Einleitung der Entwicklung des Investitionsprojekts. Der Investor muss nur für die Gebühren für den Beglaubigungsvermerk und für erbrachte Leistungen aufkommen;
d) Eine fünfjährige Befreiung von Zollgebühren auf Einfuhrwaren oder Waren, die direkt während der Produktion von anderen Produkten verbraucht werden, mit der Ausnahme von Geräten, Zubehör und Rohmaterialien, die innerhalb des Landes hergestellt wurden. Für diese Art von Handelswaren muss der Investor nur für die Gebühren für den Beglaubigungsvermerk und die erbrachten Leistungen aufkommen;
e) Eine bis zu fünfzehnjährige Befreiung von der Gewerbesteuer für Gewinne, die durch das Investitionsprojekt entstehen; dies gilt auch für Subunternehmen, die angestellt wurden, um die Investitionsprojekte durchzuführen, in Höhe des Abschlusspreises;
f) Die Kosten für den Bau und die Instandsetzung von Straßen, Bahnlinien, Telekommunikation, Wasserleitungen und soziale Infrastruktur für die Arbeiter, ihre Familien und Gemeinden, als auch die Ausgaben für Training und Investitionen im Kultursektor und/oder die Anschaffung von Kunstwerken, die von angolanischen Autoren oder Künstlern stammen, werden als Kosten für die Zwecke der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens angesehen.
Es kann festgehalten werden, dass vonseiten der Interessenten keine Hindernisse für Investoren bestehen, die in Angola Geschäfte machen wollen, da generell gute Voraussetzungen für eine reibungslose Geschäftstätigkeit vorliegen.