STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Verfassungsrechtliche Hoheitsorgane

Gemäß Artikel 105 der Verfassung sind der Präsident der Republik, die Nationalversammlung und die Gerichtshöfe verfassungsrechtliche Hoheitsorgane, die die Gewaltentrennung und die funktionelle Unabhängigkeit respektieren müssen.

Der Präsident der Republik

Der Präsident der Republik ist Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberkommandierender der angolanischen Streitkräfte. Der Präsident der Republik steht für die nationale Einheit ein und repräsentiert die Nation sowohl  innerhalb als auch außerhalb des Landes. Der Präsident der Republik wird, wie in der Verfassung festgelegt, durch allgemeine, direkte und freie Wahlen für eine fünfjährige Amtszeit von angolanischen Staatsbürgern, die das 35. Lebensjahr erreicht haben, bestimmt. Der Präsident der Republik hat die Exekutivfunktion inne und wird dabei vom Vize-Präsidenten, den Staatsministern und den Ministern unterstützt. Die exekutive Gewalt wird vom Präsidenten der Republik, Eduardo dos Santos, dem Vize-Präsidenten, Manuel Domingos Vicente, und vom Ministerrat ausgeübt, während die vom Staatsoberhaupt ernannten Gouverneure der 18 Provinzen die Direktiven umsetzen.

Nationalversammlung

Die Nationalversammlung ist das Parlament der Republik Angola. Es besteht aus einer einzigen Kammer und repräsentiert alle Angolaner. Sie handelt nach dem souveränen Willen des Volkes und übt die legislative Gewalt des Staates aus. Die Abgeordneten werden durch universelle, freie, direkte, geheime und regelmäßige Wahlen bestimmt. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger über 18 Jahre, die im Hoheitsgebiet ansässig sind und jene, die aufgrund ihrer Arbeit, ihres Studiums, aus Krankheitsgründen und ähnlichen Gründen im Ausland leben. Die Abgeordneten werden durch Wahlkreise für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren gewählt. Es gibt einen nationalen Wahlkreis und einen Wahlkreis für jede Provinz. Laut Verfassung gelten folgende Kriterien für die Abgeordnetenwahl:

• 130 Abgeordnete werden auf nationaler Ebene gewählt, und das Land wird für diesen Zweck als ein einziger nationaler Wahlkreis angesehen.
• Für jede Provinz werden 5 Abgeordnete gewählt, und die Provinzen stellen für diesen Zweck provinziale Wahlkreise dar.

 

Jeder angolanische Staatsbürger über 18 Jahre kann Abgeordneter werden. Das Wahlgesetz sieht Ausnahmen vor, die sich aufgrund der Unvereinbarkeit mit bestimmten Funktionen ergeben, wie etwa Richter und Staatsanwälte, aktive militärische Angestellte und Diplomaten. Jedes parlamentarische Jahr wird als Legislaturperiode bezeichnet und beginnt am 15. Oktober. Jede Legislatur ist für fünf Legislaturperioden anberaumt. Die Abgeordnetenmandate enden mit der ersten Versammlung nach den Neuwahlen. Der Präsident der Nationalversammlung ist Fernando da Piedade Dias dos Santos.

Gerichtshöfe

Die Gerichtshöfe sind verfassungsrechtliche Hoheitsorgane mit der Befugnis, im Namen des Volkes Recht zu sprechen. Die Gerichtshöfe sind für die Rechtssprechung in Zivil- und Öffentlichkeitsfragen zuständig und sichern dabei sowohl die Rechtsverteidigung und die gesetzlich geschützten Interessen, als auch die Grundsätze des kontradiktorischen Prinzips und des Akkusationsprinzips. Weiters sind sie dafür verantwortlich, alle Verstöße gegen den demokratischen Rechtsstaat zu verfolgen. Es ist die Pflicht jeder öffentlichen und privaten Person, mit den Gerichtshöfen zu kooperieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Handlungen, die von den Gerichtshöfen gefordert werden, zu unternehmen. Bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungstätigkeit sollen die Gerichtshöfe unabhängig und objektiv sein und nach der Verfassung und dem Recht handeln. Die hohen Gerichtshöfe der Republik Angola sind der Oberste Gerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, der Rechnungshof, der Oberste Militärgerichtshof und die Staatsanwaltschaft.

Mehr Informationen über die Mitglieder des verfassungsrechtlichen Hoheitsorgane und der Regierung Angolas finden Sie auf der Website der angolanischen Regierung auf unserer Link-Seite.

 

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