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Volkszählung mit militärischem Charakter

Alle männlichen angolanischen Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 45 Jahren, die noch nicht in der Volkszählung mit militärischem Charakter erfasst sind, werden gebeten, bei der Konsularabteilung zu erscheinen, um ihren militärischen Status zu regeln. Die Volkszählung mit militärischem Charakter ist ein Akt der Registrierung, der jährlich für jene männlichen Staatsbürger durchgeführt wird, die das Alter von 18 Jahren erreichen. Die Erhebung ermöglicht den nationalen Streitkräften, die Kontrolle über die Reserve herzustellen und zu erhalten.

Das Verteidigungsministerium hat gemäß der Zeile m) von Nr. 2 des Artikels 15 des Gesetzes Nr. 2/93 vom 26. März, in Verbindung mit Nr. 3 des Artikels 114 des Verfassungsgesetzes, festgelegt, dass männliche Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr (im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember) erreicht haben, als auch jene, die davor geboren wurden und noch nicht erfasst sind, unabhängig davon, ob sie auf nationalem Hoheitsgebiet ansäßig sind oder nicht, sich der Volkszählung mit militärischem Charakter unterziehen müssen. Zu diesem Zweck sollen angolanische Staatsbürger, die militärischen Verpflichtungen unterliegen, bei der militärischen Registrierungsstelle der Gemeinde und, außerhalb des Landes, bei den diplomatischen und konsularischen Missionen der Republik Angola  erscheinen.

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden: 

1. Kopie eines Personaldokuments (Geburtsurkunde (cédula)/Geburtseintrag oder Reisepass);
2. Vier (4) Passfotos;
3. Im Fall von Studenten: eine authentifizierte Aufnahmebestätigung der Bildungseinrichtung;
4. Im Fall von Arbeitern: eine übersetzte und authentifizierte Bestätigung des Arbeitsverhältnisses;
5. Nachweis des Wohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien und Slowenien. Wenn das Dokument in Kroatien oder Slowenien ausgestellt wurde, muss diesem eine offiziellen Übersetzung ins Portugiesische, die vom Außenministerium des entsprechenden Landes beglaubigt wurde, beigelegt werden.
6. Kopie des Konsularausweises, der mindestens noch sechs (6) Monate Gültigkeit besitzt. 

WICHTIG: Allen Dokumente müssen entsprechende Kopien beigelegt werden. Bitte lesen Sie die Sektion  “rechtliche Hinweise”, um mehr Informationen zu den Anordnungen des Verteidigungsministeriums bezüglich der Volkszählung mit militärischem Charakter zu erhalten.
 

 

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