STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Eheregistrierung

Angolanische Staatsbürger, die im Ausland wohnen und heiraten möchten, oder angolanische Staatsbürger, die einen Ausländer heiraten möchten (oder vice versa), können an der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola ein Ansuchen stellen, um diese Ehe registrieren oder durchführen zu lassen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

a) Wenn die Ehe vor den lokalen Behörden im Standesamt des betroffenen Landes oder eines Amtsträgers der katholischen Kirche abgeschlossen wird, sollte eine Abschrift der Heiratsurkunde gefertigt werden. Sollte die Ehe vor einem Konsularbeamten abgeschlossen werden, wird die Heiratsurkunde mit der Registrierung ausgefertigt.

b) Die zuständige Auslandsvertretung ist jene, in der das Paar (oder ein Partner, wenn sie nicht zusammen wohnen) seinen Wohnsitz hat.  Beide Parteien müssen die durch das Gesetz vorgeschriebenen Dokumente bei der Auslandsvertretung vorweisen und diese um die Vorbereitung des amtlichen Verfahrens zur Eheschließung ersuchen.

c) Um die Ehe abschließen zu können, sieht das Gesetz vor, dass das Paar dazu berechtigt sein muss, dass also keine Umstände vorliegen, die die Eheschließung verhindern. Das Paar sollte sich auf eine Art des ehelichen Güterrechts einigen.

d) Nach Abschluss der Vorbereitungen wird die Konsularabteilung eine endgültige Entscheidung treffen, die bei positivem Bescheid als Grundlage für die Ausstellung der Heiratsurkunde durch die Konsularbeamten dienen wird. Die Eheschließung sollte ab diesem Zeitpunkt innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

e) Angolanische Staatsbürger, die im Ausland heiraten, können ihre Ehe in das angolanische Rechtssystem übertragen lassen, damit sie die Ehe auch in Angola registrieren lassen können. Zu diesem Zweck muss der Konsularabteilung der Botschaft eine Kopie der Eheurkunde vorgelegt werden. Das Ansuchen um eine Abschrift der Eheurkunde kann jederzeit und von jeder Partei gestellt werden.

f) Jenen Ehen, die im Ausland vor zuständigen lokalen Behörden oder vor Amtsträgern der katholischen Kirche geschlossen wurden, müssen die Vorbereitungen des amtlichen Verfahrens zur Eheschließung durch die zuständigen Konsularbeamten vorangehen. Ist dies nicht der Fall, kann der Konsularbeamte nicht die Abschrift ohne das vorangehende entsprechende Verfahren durchführen. In diesem Fall tritt die verpflichtende Regelung der Gütertrennung in Kraft, die alle vorhergetroffenen Vereinbarungen des Paares aufhebt. 

WICHTIG: Die inländischen Gesetze einiger Länder können die Anwendung dieser Maßnahmen einschränken oder verhindern. Für die Eheregistrierung ist die Anwesenheit beider Parteien notwendig, und diese müssen der Konsularabteilung jene Dokumente, die vonseiten des Gesetzes vorgeschrieben sind, vorlegen und die Vorbereitung des amtlichen Verfahrens zur Eheschließung beantragen.

Vorzulegende Dokumente:

1. Ein Personaldokument zum Beweis der angolanischen Staatsbürgerschaft (Geburtsurkunde/-registrierung (cédula), Personalausweis oder Reisepass);
2. Der Konsularausweis, der mindestens noch sechs (6) Monate Gültigkeit besitzt.  

3. Personaldokumente der Person, die heiraten möchte, im Fall von Personen ohne angolanische Staatsbürgerschaft Personalausweis oder Reisepass, ins Portugiesische übersetzt und von einem Notar sowie vom Außenministerium beglaubigt. 
4. Nachweis des Wohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien und Slowenien. Wenn das Dokument in Kroatien oder Slowenien ausgestellt wurde, muss diesem eine offiziellen Übersetzung ins Portugiesische, die vom Außenministerium des entsprechenden Landes beglaubigt wurde, beigelegt werden. 
5. Im Fall der Eheregistrierung durch Abschrift: die Heiratsurkunde im Original (vorzugsweise im internationalen Format, das auch Portugiesisch umfasst), die durch lokale Behörden und dem Außenministerium des ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
6. Falls die Urkunde in einer Fremdsprache vorliegt, muss eine offizielle Übersetzung, die von lokalen Behörden authentifiziert wurde, beigelegt werden. In Österreich: das Landesgericht und das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, "Legalisierungsbüro"; in Kroatien und Slowenien: das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Bitte ersuchen Sie um eine Standardauthentifizierung, nicht um eine Apostille;
7. Zusätzlich zur Authentifizierung durch die ausstellenden Behörden ist die Authentifizierung durch die Konsularabteilung nötig;
8. Ausländer, die die Absicht haben zu heiraten, müssen auch ein Ehefähigkeitszeugnis einreichen. Falls die Ausländer durch das Fehlen der diplomatischen Vertretung ihres Landes nicht in der Lage sind, dieses Zeugnis einzureichen, oder auf Grund höherer Gewalt, kann dieses Dokument nach Maßgabe des entsprechenden nationalen Gesetzes durch ein Dokument ersetzt werden, das bestätigt,  dass kein gesetzliches Hindernis für die Eheschließung besteht. Dies soll der anfänglichen Erklärung der Ehe beigelegt werden. 
9. Ein Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühren.

Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses

Für das Ansuchen des Ehefähigkeitszeugnisses muss die angolanische Partei anwesend sein und folgende Dokumente vorlegen:

1. Eine an die Botschaft gerichtete Beantragung zur Ausstellung des Zeugnisses. Mustervorlage: Hier klicken 
2. Geburtsurkunden beider Personen. Die Geburtsurkunde der Person ohne angolanische Staatsbürgerschaft muss offiziell ins Portugiesische übersetzt und von der lokalen Behörde authentifiziert werden;
3. Ein Personaldokument zum Beweis der angolanischen Staatsbürgerschaft (Geburtsurkunde/-registrierung (cédula), Personalausweis oder Reisepass);
4. Kopie des Konsularausweises, der mindestens noch sechs (6) Monate Gültigkeit besitzt.  

5. Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) der ausländischen Person, das ins Portugiesische übersetzt und authentifiziert wurde;
6. Nachweis des Wohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien und Slowenien. Wenn das Dokument in Kroatien oder Slowenien ausgestellt wurde, muss diesem eine offiziellen Übersetzung ins Portugiesische, die vom Außenministerium des entsprechenden Landes beglaubigt wurde, beigelegt werden. Bitte ersuchen Sie um eine Standardauthentifizierung, nicht um eine Apostille;
7. Männliche angolanische Staatsbürger mit der Absicht zu heiraten müssen einen Beleg beilegen, der die Teilnahme an der Volkszählung mit militärischem Charakter beweist.
8. Eine vollständige Eheerklärung unter Eid an der Konsularabteilung;
9. Dokumente, die in Kroatien und Slowenien ausgestellt wurden, müssen von einem Notar, vom Außenministerium und der Konsularabteilung authentifiziert werden;
10. Ein Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühren.

 

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