STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Sicheres Geleit

Ein Sicheres Geleiet ist ein international anerkanntes Dokument, das einem Staatsbürger bei  hinreichend bewiesenem Verlust bzw. Ablauf der Gültigkeit des Passes erlaubt, in dringenden (und begründeten) Fällen in das Land einzureisen. Bei Verlust oder Diebstahl des Passes ist eine polizeiliche Anzeige dem Antrag auf Sicheres Geleit beizulegen. Dabei ist die persönliche Anwesenheit der Antragsteller (auch Minderjährige) zwingend.

Vorzulegende Dokumente:

1. Ein an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola gerichteter Brief mit dem Ersuchen um Ausstellung eines Sicheren Geleits, der die genauen Gründe dieses Ansuchens enthält;
2. Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein Personaldokument zum Beweis der angolanischen Staatsbürgerschaft (Geburtsurkunde/-registrierung (cédula), Personalausweis oder Reisepass);
5. Kopie des Konsularausweises, der mindestens noch sechs (6) Monate Gültigkeit besitzt;
6. Nachweis des rechtlichen Status in Österreich, Kroatien und Slowenien (ein Rechtsdokument, das die Niederlassung in diesen Ländern gestattet);
7. Reiseroute nach Angola (der Kauf eines Reisetickets garantiert nicht automatisch die Ausstellung eines Sicheren Geleits);
8. Im Fall eines Minderjährigen: angolanischer Identitätsnachweis (Geburtsurkunde/-registrierung (cédula). Vor der Ausstellung eines sicheren Geleits muss eine Abschrift der Geburtsregistrierung in der Konsularabteilung erfolgen.

Im Fall von Minderjährigen, die mit ihrem Vater und Mutter reisen, müssen folgende Dokumente vorgewiesen werden:

1. Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern;
2. Reisetickets der Eltern im Original und als Kopie;

Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen:

1. Gültiger Reisepass des Elternteils im Original und als Kopie;
2. Reiseticket des Elternteils im Original und als Kopie;
3. Verantwortlichkeitserklärung des nicht verreisenden Elternteils mit einer von der Konsularabteilung anerkannten Unterschrift;
4. Original und  Kopie eines gültigen Dokuments, das zur Anerkennung der Unterschrift des Elternteils dient;

Bei Minderjährigen, die ohne Eltern reisen, müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

1. Original und Kopie des Reisepasses jener Person, die sie begleitet;
2. Original und Kopie des Reisetickets jener Person, die sie begleitet;
3. Verantwortlichkeitserklärung der Eltern mit von der Konsularabteilung anerkannten Unterschriften;
4. Original und  Kopie eines gültigen Dokuments, das zur Anerkennung der Unterschriften der Eltern dient.

Die Ausstellung eines Sicheren Geleits dauert mindestens 10 Arbeitstage.

WICHTIG: Die benötigte Zeit zur Ausstellung eines Sicheren Geleits wird von der Konsularabteilung festgelegt.
 

 

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