Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola für Österreich, Kroatien und Slowenien hat die Aufgabe, angolanische Staatsbürger in ihrem Zuständigkeitsbereich konsularisch zu unterstützen sowie österreichischen, kroatischen und slowenischen Staatsbürgern als auch Ausländern, die sich legal in diesen Ländern aufhalten (sofern sie zu diesem Zweck eine Niederlassungsbewilligung vorweisen können), die Einreise nach Angola zu ermöglichen. Zudem bietet die Abteilung angolanischen Staatsbürgern ein breites Spektrum an konsularischen Dienstleistungen an, wie die Ausstellung von Reisepässen, in begründeten Fällen Pässe für das sichere Geleit bei Verlust oder Verlegen des Reisepasses, als auch Registrierungs- und Notarleistungen sowie Beglaubigungen und Legalisierungen von Dokumenten. Dies geschieht in voller Übereinstimmung mit den entsprechenden Regeln und Bestimmungen.
Die Konsularabteilung ist weiters für den Schutz von angolanischen Staatsbürgern verantwortlich, die in dem Zuständigkeitsgebiet der Konsularabteilung ansäßig oder auf der Durchreise sind, als auch in Todesfällen, Unfällen oder ernsten Erkrankungen, Gefängnis oder Festnahmen, Gewaltverbrechen, Repatriierung, oder für Unterstützung in Notfällen, und im Falle des Verlusts von Dokumenten zuständig. Für die unten genannten Fälle sollen angolanische Staatsbürger persönlich bei der Konsularabteilung dieser diplomatischen Mission vorsprechen: