STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Konsularische Dienstleistungen für Ausländer

Ausländische Staatsbürger, die sich in der Republik Angola niedergelassen haben oder sich dort aufhalten, haben die selben Rechte und Pflichten wie angolanische Staatsbürger, mit Ausnahme von politischen Rechten und anderen Rechten und Pflichten, die durch das Gesetz ausdrücklich angolanischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Ausländische Staatsbürger können nach Angola einreisen, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

1) Besitz eines Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments, das in der Republik Angola und mindestens noch sechs Monate gültig ist.
2) Besitz eines Reisevisums, das aktuell und für den Zweck der Reise geeignet ist. 
3) Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
4) Besitz eines gültigen internationalen Impfausweises. 
5) Sie gehören nicht zu jenen Personen, für die ein Einreiseverbot gilt.

Um in nationales Hoheitsgebiet einreisen und sich dort aufhalten zu können, muss jeder ausländischer Staatsbürger einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel in der Höhe von USD $200 oder denselben Betrag in einer anderen wechselbaren Währung für jeden Tag, in dem er sich in Angola aufhält, vorlegen. Diese Voraussetzung kann erlassen werden, wenn die betroffene Person nachweisen kann, dass für ihr Essen und für ihre Unterkunft gesorgt wird. Dies muss durch eine Verantwortlichkeitserklärung für den Aufenthalt im Land nachgewiesen und von einem nationalen Staatsbürger, ausländischen Staatsbürger, der sich in Angola niedergelassen hat,  oder einer Verwaltungseinrichtung des Gastunternehmens oder der Gastinstitution unterzeichnet werden. Zudem ist die Einreise für jene ausländische Staatsbürger verboten, die auf der nationalen Liste für unerwünschte Personen aus folgenden Gründen vermerkt ist:

1) Sie wurde innerhalb der vergangenen fünf Jahre des Landes verwiesen.
2) Gegen die Person liegt eine Abschiebungsanordnung vor, gegen die kein Einspruch erhoben werden kann.
3) Wenn es starke Anzeichen dafür gibt, dass die Person eine Bedrohung für die innere Ordnung oder nationale Sicherheit darstellt.

Die Konsularabteilung der  Botschaft der Republik Angola in Österreich, Kroatien und Slowenien stellt  Visa der folgenden Kategorien aus:

- Diplomatische Visa, spezielle Visa und Höflichkeitsvisa: werden vom Außenministerium durch die ordnungsgemäß beauftragten diplomatischen oder konsularischen Missionen Inhabern mit speziellen Pässen oder Diplomatenpässen für diplomatische oder offiziellle Besuche gewährt.

- Konsularische Visa: werden von den  diplomatischen und konsularischen Missionen nach Artikel 59 ff. des Gesetzes für die gesetzlichen Regelungen für Ausländer in der Republik Angola gewährt. Die Gewährung von Einreisevisa durch die angolanischen diplomatischen und konsularischen Missionen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde. Ausgenommen sind hier Transit- oder Kurzaufenthaltsvisa sowie diplomatische, spezielle und Höflichkeitsvisa, deren Gewährung nur der rechtzeitigen Kommunikation mit der angolanischen Ausländerbehörde bedarf. Die folgenden Visa gehören dieser Gruppe an:

a) Transitvisum
b) Touristenvisum
c) Kurzaufenthaltsvisum
d) Gewöhnliche Visa
e) Studienvisum
f) Visum für medizinische Behandlung
g) Privilegiertes Visum
h) Arbeitsvisum
i) Visum für den befristeten Aufenthalt
j) Visum für den längerfristigen Aufenthalt
 

 

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