STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Diplomatisches Visum, offizielles Visum und Höflichkeitsvisum

Diplomatische, offizielle und Höflichkeitsvisa werden Inhabern diplomatischer, offizieller, spezieller oder gewöhnlicher Reisepässe sowie von Dienstreisepässen gewährt, die eine diplomatische Reise, Dienstreise oder eine offizielle Reise nach Angola antreten. Die Visa werden vom Außenministerium durch die ordnungsgemäß beauftragten diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen Angolas gewährt. Das Visum muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ausstellungsdatum eingesetzt werden, berechtigt den Inhaber zu einem bis zu dreißig (30) tägigen Aufenthalt in Angola und gilt für eine oder zwei Einreisen. In ordnungsgemäß begründeten Fällen können die diplomatischen, offiziellen und Höflichkeitsvisa für mehrmalige Einreisen und für einen Aufenthalt von neunzig (90) Tagen gewährt werden.

Vorzulegende Dokumente:

1. Note Verbale der entsendenden internationalen Organisation oder Regierungsstelle mit einer Beschreibung der Aktivitäten in Angola sowie Informationen über die verantwortliche Organisation in Angola.
2. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Kopien des Reisepasses und der Hauptseiten sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen;
6. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung).

WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen und die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen zu verlangen.

VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS

a) Stellen des Visumsantrags

Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen  notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden. Anträge per E-Mail: Alle Unterlagen müssen in Farbe und Hochauflösung eingescannt und in JPEG-Format gespeichert werden. Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.

b) Bearbeitungsdauer

Touristenvisum, Flugtransitvisum, Reisevisum: bis zu 7 Werktagen
Visum für begrenzten Aufenthalt: 2-3 Werktage
Andere Visaarten: Ankündigung erfolgt

c) Abholung des Reisepasses

Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.
 

 

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