Ein gewöhnliches Visum erlaubt die Einreise in das Hoheitsgebiet Angolas für Familienbesuche oder für geschäftliche Kontakte. Das Visum muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ausstellungsdatum eingesetzt werden und berechtigt den Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu dreißig (30) Tagen. Es kann zweimal um bis zu jeweils 30 Tage verlängert werden. Ein gewöhnliches Visum berechtigt dessen Inhaber weder zum Daueraufenthalt in Angola, noch zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit.
Vorzulegende Dokumente:
1. Ein auf Englisch oder Portugiesisch verfasster Brief des Antragsstellers, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola für Österreich, Kroatien und Slowenien, mit dem Ersuchen um Visumsausstellung (siehe Format im Bereich Mustervorlagen);
2. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Kopien des Reisepasses und der Hauptseiten sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen;
6. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung);
7. Ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Eine Authentifizierung ist nicht notwendig. Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes muss eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische vorgelegt werden, die von einem öffentlichen Notar und dem Außenministerium des jeweiligen ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
8. Ein Einladungsschreiben einer öffentlichen oder privaten angolanischen Institution oder einer ausländischen Firma mit Sitz in Angola, in dem um die Visumsausstellung ersucht wird und in dem der Grund für die Einreise in das Hoheitsgebiet Angolas genannt werden muss. Das Einladungsschreiben muss notariell und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt werden. Zudem muss der Absender eine Kopie seines Personalausweises oder seines Reisepasses beilegen. Im Fall einer Firma im Ölsektor muss das Einladungsschreiben von der Personalabteilung des angolanischen Ölministeriums zertifiziert werden. Siehe Dokumentvorlage;
9. Einladungsschreiben sollen direkt aus Angola an diese Botschaft per Fax (+43 1 7187486) geschickt werden;
10. Eine Kopie des Firmenbuchauszuges (Alvará) der einladenden Firma mit Sitz in Angola;
11. Im Fall von Privatpersonen: Nachweis oder Urkunde über das Verwandtschaftsverhältnis zu einem angolanischen Staatsbürger oder zum Inhaber einer gültigen Niederlassungsbewilligung (Geburts- oder Heiratsurkunde oder andere von einem Standesamt ausgestellten Dokumente). Urkunden aus Angola müssen notariell und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt werden;
12. Ein Nachweis der Unterkunft;
13. Ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD $200/Tag) in Form eines Bankauszuges der vergangenen sechs Monate oder eine Verpflichtungserklärung der verantwortlichen Person/Institution für Ausgaben während des Aufenthalts und Kosten einer eventuellen Rückführung;
14. Eine Kopie der Flugreservierung in die Republik von Angola mit Ein- und Ausreise oder Flugticket und Einreisevisum für das Zielland;
15. Im Fall von Minderjährigen, die alleinreisend sind oder von Dritten begleitet werden: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (siehe Text im Bereich Mustervorlagen);
16. Nachweis über die Zahlung der Immigrantengebühr
WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen und die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen zu verlangen.
VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS
a) Stellen des Visumsantrags
Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden. Anträge per E-Mail: Alle Unterlagen müssen in Farbe und Hochauflösung eingescannt und in JPEG-Format gespeichert werden. Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.
b) Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Antragsstellung über den Multicaixa (Geldautomat) im Eingangsbereich der Konsularabteilung oder per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto zu zahlen:
Bank Austria
Name: Botschaft der Republik Angola
Konto-Nr.: 10002971785
IBAN: AT 611200010002971785
BIC: BKAUATWW
Wenn die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlt wird, wird der Antragssteller ersucht, dem Antrag eine Kopie der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Im Falle eines abgelehnten Visumsantrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet.
c) Bearbeitungsdauer
Touristenvisum, Flugtransitvisum, Reisevisum: bis zu 7 Werktagen
Visum für begrenzten Aufenthalt: 2-3 Werktage
Andere Visaarten: Ankündigung erfolgt
d) Abholung des Reisepasses
Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.