STÄNDIGE VERTRETUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN


Temporäres Aufenthaltsvisum

Einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die aus humanitären Gründen, die eine humanitäre Mission für eine religiöse Organisation oder eine wissenschaftliche Arbeit durchführen möchte, die einen Inhaber eines Studien-, Privilegierten-, Arbeitsvisums oder eines Visums für medizinische Behandlung begleiten möchte , die ein Angehöriger eines Inhabers einer gültigen Niederlassungsbewilligung ist oder die verheiratet mit einem angolanischen Staatsbürger ist, kann ein temporäres Aufenthaltsvisum von diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Angolas ausgestellt werden, um in das Hoheitsgebiet Angolas einreisen zu können. Ein temporäres Aufenthaltsvisum muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ausstellungsdatum eingesetzt werden und berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise und zu einer Aufenthaltsdauer von bis zu dreihundert und fünfundsechzig (365) Tagen. Es kann  sukzessive verlängert werden, bis der Ausstellungsgrund nicht mehr vorliegt, und berechtigt den Inhaber nicht zum Daueraufenthalt in Angola.

Vorzulegende Dokumente:

1. Ein auf Englisch oder Portugiesisch verfasster Brief des Antragsstellers oder Arbeitgebers, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola für Österreich, Kroatien und Slowenien, mit dem Ersuchen um Visumsausstellung (siehe Format im Bereich Mustervorlagen);
2. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Kopien des Reisepasses und der Hauptseiten sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen;
6. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung);
7. Ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Eine Authentifizierung ist nicht notwendig. Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes muss eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische vorgelegt werden, die von einem öffentlichen  Notar und dem Außenministerium des jeweiligen ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
8. Eine Kopie der Flugreservierung in die Republik von Angola mit Ein- und Ausreise oder Flugticket und Einreisevisum für das Zielland;
9. Ein Nachweis der Unterkunft;
10. Ein Auszug aus dem Strafregister des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts, der ins Portugiesische übersetzt und von einem öffentlichen Notar und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt sein muss;
11. Ein medizinisches Attest des Heimatlandes (inklusive Blutbefunden mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten);
12.  Eine Erklärung, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. Siehe Mustertext;
13. Im Fall, dass der Antragssteller einen Inhaber eines Studien-, Privilegierten-, Arbeitsvisums oder eines Visums für medizinische Behandlung begleitet: Ein Nachweis oder eine Urkunde über das Verwandschaftsverhältnis zum Inhaber einer gültigen Niederlassungsbewilligung oder zu einem angolanischen Staatsbürger (Original mit der Portugiesischen Übersetzung, beglaubigt durch einen öffentlichen Notar und das Außenministerium des ausstellenden Landes);
14. Im Fall von Minderjährigen, die alleinreisend sind oder von Dritten begleitet werden: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (siehe Text im Bereich Mustervorlagen);
15. Gegebenenfalls eine Vorab-Anmeldung jener Behörde , die die Tätigkeit in diesem Staat beaufsichtigt;
16. Ein Nachweis über die Zahlung der Immigrantengebühr.

WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen und die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen zu verlangen.

VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS

a) Stellen des Visumsantrags

Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen  notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden. Anträge per E-Mail: Alle Unterlagen müssen in Farbe und Hochauflösung eingescannt und in JPEG-Format gespeichert werden. Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.

b) Zahlung der Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Antragsstellung über den Multicaixa (Geldautomat) im Eingangsbereich der Konsularabteilung oder per Banküberweisung  auf folgendes Bankkonto zu zahlen:

Bank Austria
Name: Botschaft der Republik Angola
Konto-Nr.: 10002971785
IBAN: AT 611200010002971785
BIC: BKAUATWW

Wenn die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlt wird, wird der Antragssteller ersucht, dem Antrag eine Kopie der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Im Falle eines abgelehnten Visumsantrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet.

c) Bearbeitungsdauer

Touristenvisum, Flugtransitvisum, Reisevisum: bis zu 7 Werktagen
Visum für begrenzten Aufenthalt: 2-3 Werktage
Andere Visaarten: Ankündigung erfolgt

d) Abholung des Reisepasses

Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.

 

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