Ein privilegiertes Visum wird einem ausländischen Investor, Vertreter oder Bevollmächtigten der investierenden Gesellschaft von diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Angolas gewährt. Das Visum berechtigt den Inhaber, in das Hoheitsgebiet Angolas einzureisen, um einen bewilligten Investitionsvorschlag im Sinne der Vorschriften zu privaten Institutionsvorhaben umzusetzen oder auszuführen. Ein privilegiertes Visum muss innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Ausstellungsdatum eingesetzt werden, berechtigt dessen Inhaber zur mehrmaligen Einreise und zu einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwei Jahren und kann um dieselbe Dauer verlängert werden. Folgende Visumskategorien werden unterschieden:
Ein privilegiertes Visum Typ A wird einem ausländischen Investor mit einer Investitionshöhe von mindestens fünfzig (50) tausend US Dollar oder mit einer Investition, die in Entwicklungszone C getätigt wird, gewährt.
Ein privilegiertes Visum Typ B wird einem ausländischen Investor mit einer Investitionshöhe von weniger als fünfzig (50) tausend US Dollar, aber mehr als fünfzehn (15) tausend US Dollar gewährt.
Ein privilegiertes Visum Typ C wird einem ausländischen Investor mit einer Investitionshöhe von weniger als fünfzehn (15) tausend US Dollar, aber mehr als fünf (05) tausend US Dollar gewährt.
Ein privilegiertes Visum Typ D wird einem ausländischen Investor mit einer Investitionshöhe von weniger als fünf (05) tausend US Dollar gewährt.
Einem potenziellen Investor wird ein temporäres Aufenthaltsvisum entsprechend der geplanten Investition gewährt.
Vorzulegende Dokumente:
1. Ein auf Englisch oder Portugiesisch verfasster Brief des Antragsstellers oder Arbeitgebers, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola für Österreich, Kroatien und Slowenien, mit dem Ersuchen um Visumsausstellung (siehe Format im Bereich Mustervorlagen);
2. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Kopien des Reisepasses und der Hauptseiten sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen;
6. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung);
7. Ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Eine Authentifizierung ist nicht notwendig. Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes muss eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische vorgelegt werden, die von einem öffentlichen Notar und dem Außenministerium des jeweiligen ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
8. Eine Erklärung, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird (siehe Mustertext);
9. Eine Meldebescheinigung der privaten Investition;
10. Eine Bescheinigung der Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der zuständigen Bankengruppe;
11. Eine gültige Vollmacht für jene Person, die den Investor in Angola vertritt, wenn dies der Fall ist;
12. Bestätigung der angolanischen Behörde, welche die Investition genehmigt hat (Original beglaubigt durch das angolanische Außenministerium);
13. Ein Nachweis über die Zahlung der Immigrantengebühr.
Die Meldebescheinigung der privaten Investition, die für die Visumsausstellung vorgelegt werden muss, wird von der Nationalen Agentur für private Investitionen (ANIP) ausgestellt, nachdem der Investitionsvorschlag von der zuständigen Stelle angenommen wurde, unabhängig davon, in welcher Form die Investition dargelegt wird. Die Meldebescheinigung der privaten Investition muss Angaben zur vollständigen Identifizierung des Investors, der Verfahrensordnung, der Höhe, der ökonomischen und finanziellen Merkmale der Investition, der Implementierungsphase, dem Investitionsstandort und dem Sitz der Gesellschaft aufweisen und mit der Unterschrift des Vorgesetzten der Nationalen Agentur für private Investitionen (ANIP), authentifiziert durch den Firmenstempel, versehen werden.
WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen und die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen zu verlangen.
VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS
a) Stellen des Visumsantrags
Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden. Anträge per E-Mail: Alle Unterlagen müssen in Farbe und Hochauflösung eingescannt und in JPEG-Format gespeichert werden. Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.
b) Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Antragsstellung über den Multicaixa (Geldautomat) im Eingangsbereich der Konsularabteilung oder per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto zu zahlen:
Bank Austria
Name: Botschaft der Republik Angola
Konto-Nr.: 10002971785
IBAN: AT 611200010002971785
BIC: BKAUATWW
Wenn die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlt wird, wird der Antragssteller ersucht, dem Antrag eine Kopie der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Im Falle eines abgelehnten Visumsantrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet.
c) Bearbeitungsdauer
Touristenvisum, Flugtransitvisum, Reisevisum: bis zu 7 Werktagen
Visum für begrenzten Aufenthalt: 2-3 Werktage
Andere Visaarten: Ankündigung erfolgt
d) Abholung des Reisepasses
Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.