Ein Arbeitsvisum berechtigt den Inhaber, zum Zweck einer vorübergehenden bezahlten Erwerbstätigkeit bei öffentlichen oder privaten Unternehmen in das Hoheitsgebiet Angolas einzureisen. Es muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ausstellungsdatum genutzt werden und berechtigt den Inhaber zu mehrmaliger Einreise sowie zu einer Aufenthaltsdauer, die der Dauer des Arbeitsverhältnisses laut Arbeitsvertrag entspricht. Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen muss das Unternehmen, in dem die Person beschäftigt ist, die zuständige Behörde informieren, falls es zu Änderungen in der Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt. Dieses Visum berechtigt den Inhaber, ausschließlich jene berufliche Tätigkeit auszuüben, für die das Visum ausgestellt wurde, und nur für den antragsstellenden Arbeitgeber. Das Arbeitsvisum berechtigt den Inhaber nicht zu einem Daueraufenthalt in Angola.
Folgende Visa-Typen können gewährt werden:
Das Arbeitsvisum wird für mindestens drei Monate und maximal 36 Monate für die Dauer des Arbeitsverhältnisses laut Arbeitsvertrag gewährt. Im Falle einer Arbeitsdauer von weniger als 90 Tagen unterliegt die Genehmigung der Allgemeinen Arbeitsaufsicht.
Vorzulegende Dokumente:
1. Schreiben des künftigen angolanischen Arbeitsgebers an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola für Österreich, Kroatien und Slowenien, und in Kopie an die angolanische Einwanderungsbehörde (Serviço de Migração e Estrangeiros), mit dem Ersuchen um Visumsausstellung (siehe Format im Bereich Mustervorlagen);
2. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Eine Erklärung, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. Siehe Mustertext;
6. Ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitszusage;
7. Diplome bzw. Zertifikate zum Nachweis der schulischen und beruflichen Qualifikationen, die ins Portugiesische übersetzt und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt wurden;
8. Lebenslauf, der ins Portugiesische übersetzt und vom Außenministerium beglaubigt wurde;
9. Ein Auszug aus dem Strafregister des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts, der ins Portugiesische übersetzt und von einem öffentlichen Notar und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt sein muss;
10. Ein medizinisches Attest des Heimatlandes (inklusive Blutbefunden mit Testergebnissen aller ansteckenden Krankheiten);
11. Ein Gutachten des angolanischen Ministeriums für öffentliche Verwaltung, Arbeit und soziale Sicherheit für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst oder ein Gutachten des zuständigen Ministeriums für private Einrichtungen und Unternehmen;
12. Eine Kopie der behördlichen Gestattung der Erwerbstätigkeit;
13. Ein Nachweis, dass die laufenden steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden;
14. Erklärung des Arbeitsamtes jenes Bezirkes, in dem sich die Niederlassung des Unternehmens befindet;
15. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung);
16. Ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Eine Authentifizierung ist nicht notwendig. Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes muss eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische vorgelegt werden, die von einem öffentlichen Notar und dem Außenministerium des jeweiligen ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
17. Nachweis über die Zahlung der Immigrantengebühr.
Diplome bzw. Zertifikate zum Nachweis der schulischen und beruflichen Qualifikationen müssen für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst vom Ministerium für öffentliche Verwaltung, Arbeit und soziale Sicherheit oder, für private Einrichtungen und Unternehmen, vom zuständigen Ministerium gemäß Vorlage Nr. 11 beglaubigt werden.
INFORMATIONEN FÜR DEN ANGOLANISCHEN ARBEITGEBER:
a) Für die Ausstellung des Arbeitsvisums ist es notwendig, dass der angolanische Arbeitgeber eine Kaution als Garantie für die eventuelle Repatriierung des Ausländers, sowie Familienmitglieder, hinterlegt.
b) Die oben genannte Kaution soll in konvertierbarer Währung hinterlegt werden, und muss dem Vollpreis eines Flugtickets in das Heimatland oder Wohnsitzland des Antragsstellers und seiner Familienmitglieder entsprechen.
c) Unternehmen mit mehr als 100 ausländischen Angestellten können eine kollektive Kaution in der Höhe von USD 50.000,00 hinterlegen. Informationen über diese Art der Kautionshinterlegung erfahren Sie bei der angolanischen Einwanderungsbehörde (Serviço de Migração e Estrangeiros) in Luanda.
d) Die Kaution muss auf das Konto der angolanischen Einwanderungsbehörde bei einer angolanischen Bank eingezahlt werden. Angaben und Kontonummer für die Einzahlung der Kaution erfahren Sie bei der angolanischen Einwanderungsbehörde.
e) Das angolanische Innenministerium kann den Arbeitgeber von der Einzahlung der Kaution befreien, wenn der künftige ausländische Arbeitnehmer bei öffentlichen Institutionen oder staatlichen Unternehmen tätig sein wird.
Die Rückerstattung der Kaution erfolgt:
- nach der definitiven Ausreise des ausländischen Arbeitnehmers in Folge der Beendigung des Arbeitsvertrages und nachdem die entsprechende schriftliche Mitteilung an die angolanische Einwanderungsbehörde erfolgt ist.
- wenn das Arbeitsvisum gemäß dem Arbeitsvertrag aufgehoben oder annulliert wird.
Die Rückerstattung der Kaution ist nur möglich, wenn diese binnen 30 Tagen ab dem Datum der Ausreise des ausländischen Angestellten schriftlich bei der angolanischen Einwanderungsbehörde beantragt wird.
WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen und die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen zu verlangen.
VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS
a) Stellen des Visumsantrags
Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden. Anträge per E-Mail: Alle Unterlagen müssen in Farbe und Hochauflösung eingescannt und in JPEG-Format gespeichert werden. Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.
b) Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Antragsstellung über den Multicaixa (Geldautomat) im Eingangsbereich der Konsularabteilung oder per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto zu zahlen:
Bank Austria
Name: Botschaft der Republik Angola
Konto-Nr.: 10002971785
IBAN: AT 611200010002971785
BIC: BKAUATWW
Wenn die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlt wird, wird der Antragssteller ersucht, dem Antrag eine Kopie der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Im Falle eines abgelehnten Visumsantrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet.
c) Bearbeitungsdauer
Touristenvisum, Flugtransitvisum, Reisevisum: bis zu 7 Werktagen
Visum für begrenzten Aufenthalt: 2-3 Werktage
Andere Visaarten: Ankündigung erfolgt
d) Abholung des Reisepasses
Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.