Einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann ein Visum für medizinische Behandlung von diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen ausgestellt werden. Dieses ermöglicht dem Inhaber, in das Hoheitsgebiet Angolas zum Zweck einer medizinischen Behandlung bei einer öffentlichen oder privaten Krankenanstalt einzureisen. Das Visum für medizinische Behandlung ist sechzig (60) Tage ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt dessen Inhaber zur mehrmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu hundert und achtzig (180) Tagen. In begründeten Fällen kann das Visum bis zum Ende der Behandlung verlängert werden. Ein Visum für medizinische Behandlung berechtigt dessen Inhaber weder zum Daueraufenthalt in Angola, noch zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit. Im Fall einer erwiesenen Dringlichkeit kann ein Kurzaufenthaltsvisum ausgestellt werden. Nach Hinterlegung des Antrags auf ein Visum für medizinische Behandlung prüft die Fremden- und Grenzpolizei (SME, Serviço de Migrações e Estrangeiros) den Antrag auf Basis des medizinischen Attests des Heimatlandes.
Vorzulegende Dokumente:
1. Ein auf Englisch oder Portugiesisch verfasster Brief des Antragsstellers oder Arbeitgebers, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Angola für Österreich, Kroatien und Slowenien, mit dem Ersuchen um Visumsausstellung (siehe Format im Bereich Mustervorlagen);
2. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Kopien des Reisepasses und der Hauptseiten sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen;
6. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung);
7. Ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališču”). Eine Authentifizierung ist nicht notwendig. Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes muss eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische vorgelegt werden, die von einem öffentlichen Notar und dem Außenministerium des jeweiligen ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
8. Ein Auszug aus dem Strafregister des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts, der ins Portugiesische übersetzt und von einem öffentlichen Notar und vom angolanischen Außenministerium beglaubigt sein muss;
9. Wenn zwischen dem Land des Antragsstellers und der Republik Angola kein Abkommen existiert, muss ein ordnungsgemäß beglaubigter Arztbrief der Krankenanstalt, in der die Behandlung stattfindet, vorgelegt werden;
10. Ein medizinisches Attest des Heimatlandes;
11. Eine Erklärung, dass der Antragsteller den angolanischen Gesetzen Folge leisten wird. Siehe Mustertext;
12. Ein Nachweis der Unterkunft;
13. Ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD $200/Tag) in Form eines Bankauszuges der vergangenen sechs Monate oder eine Verpflichtungserklärung der verantwortlichen Person/Institution für Ausgaben während des Aufenthalts und Kosten einer eventuellen Rückführung;
14. Im Fall von Minderjährigen, die alleinreisend sind oder von Dritten begleitet werden: beglaubigte Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (siehe Text im Bereich Mustervorlagen);
15. Ein Nachweis über die Zahlung der Immigrantengebühr.
WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen und die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen zu verlangen.
VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS
a) Stellen des Visumsantrags
Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden. Anträge per E-Mail: Alle Unterlagen müssen in Farbe und Hochauflösung eingescannt und in JPEG-Format gespeichert werden. Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.
b) Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Antragsstellung über den Multicaixa (Geldautomat) im Eingangsbereich der Konsularabteilung oder per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto zu zahlen:
Bank Austria
Name: Botschaft der Republik Angola
Konto-Nr.: 10002971785
IBAN: AT 611200010002971785
BIC: BKAUATWW
Wenn die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlt wird, wird der Antragssteller ersucht, dem Antrag eine Kopie der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Im Falle eines abgelehnten Visumsantrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet.
c) Bearbeitungsdauer
Touristenvisum, Flugtransitvisum, Reisevisum: bis zu 7 Werktagen
Visum für begrenzten Aufenthalt: 2-3 Werktage
Andere Visaarten: Ankündigung erfolgt
d) Abholung des Reisepasses
Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.