Einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zu Freizeit-, Sport- oder Kulturzwecken in die Republik Angola einreisen möchte, kann ein Touristenvisum gewährt werden. Es ist 60 Tage nach Ausstellungsdatum und für eine oder mehrmalige Einreisen gültig und erlaubt dem Inhaber, sich bis zu dreißig (30) Tage und 90 Tage pro Jahr, nur einmal moglich sein. im Hoheitsgebiet Angolas aufzuhalten. Die angolanische Regierung kann einseitig oder vertraglich eine Liste von Staaten aufstellen oder aktualisieren, deren Staatsangehörige für Aufenthalte unter neunzig (90) Tagen von der Visumspflicht befreit sind. Das Touristenvisum berechtigt weder zum Daueraufenthalt in Angola noch zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit.
Vorzulegende Dokumente:
1. Ein (1) ordnungsgemäß (in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular;
3. Zwei (2) aktuelle Passfotos in Farbe, 3.5 x 4.5cm, mit weißem Hintergrund;
4. Ein gültiger, von den angolanischen Behörden anerkannter Reisepass, der mindestens noch sechs (6) Monate lang gültig ist;
5. Kopien des Reisepasses und der Hauptseiten sowie aller Seiten mit Sichtvermerken, Stempel oder Eintragungen;
6. Eine Kopie des Internationalen Impfzertifikats (Kopie der Hauptseite mit Daten des Inhabers sowie jener Seite mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung);
7. Ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich (Meldezettel), Kroatien (“Uvjerenje o prebivalištu) oder Slowenien (“Potrdilo o stalnem prebivališ?u”). Eine Authentifizierung ist nicht notwendig. Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes muss eine offizielle Übersetzung ins Portugiesische vorgelegt werden, die von einem öffentlichen Notar und dem Außenministerium des jeweiligen ausstellenden Landes beglaubigt wurde;
8. Ein Nachweis der Unterkunft;
9. Ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (in der Höhe von USD $200/Tag) in Form eines Bankauszuges der vergangenen sechs Monate oder eine Verpflichtungserklärung der verantwortlichen Person/Institution für Ausgaben während des Aufenthalts und Kosten einer eventuellen Rückführung;
10. Ein Nachweis der Unterkunft;
11. Eine Kopie der Flugreservierung in die Republik von Angola mit Ein- und Ausreise oder Flugticket und Einreisevisum für das Zielland.
12. Eine Kopie der Flugreservierung in die Republik von Angola mit Ein- und Ausreise oder Flugticket und Einreisevisum für das Zielland.
13. Ein Nachweis über die Zahlung der Immigrantengebühr
WICHTIG: Nicht vollständige Anträge werden nicht angenommen.
VERFAHREN FÜR DEN ANTRAG EINES VISUMS
a) Stellen des Visumsantrags
Die Antragsstellung kann persönlich, durch Visaservices, per Post oder durch Kurierdienste erfolgen. Bei persönlicher Antragsstellung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Für die Visumsausstellung muss der Reisepass mindestens drei leere Seiten aufweisen. Sollte es nicht möglich sein, den Reisepass zusammen mit dem Antrag vorzulegen, ist es notwendig, dem Antrag eine Farbkopie der Hauptseite des Reisepasses (mit Angaben zum Inhaber, Ausstellungsdatum und Gültigkeit) in Originalgröße beizulegen. Jede Seite des Visumsantrages und die anderen notwendigen Unterlagen sollen auf einzelne Blätter im A4-Format gedruckt werden. Nicht beidseitig bedrucken. Die Unterlagen dürfen nicht zerschnitten oder zusammengeheftet werden.
Die Originaldokumente müssen per Post, Kurierdienst oder persönlich übermittelt werden. Die Seiten des Reisepasses sollen in Originalgröße und in Farbe auf ein A4-Blatt gedruckt werden und das Passbild auf das Antragsformular geklebt werden. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per E-Mail benachrichtigt.
b) Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Antragsstellung über den Multicaixa (Geldautomat) im Eingangsbereich der Konsularabteilung oder per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto zu zahlen:
Bank Austria
Name: Botschaft der Republik Angola
Konto-Nr.: 10002971785
IBAN: AT 611200010002971785
BIC: BKAUATWW
Wenn die Bearbeitungsgebühr per Banküberweisung bezahlt wird, wird der Antragssteller ersucht, dem Antrag eine Kopie der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Im Falle eines abgelehnten Visumsantrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet.
c) Bearbeitungsdauer
Touristenvisum: bis zu 3 Werktagen
d) Abholung des Reisepasses
Der Antragssteller ist für die Abholung des Reisepasses sowie für anfallende Kosten verantwortlich.